
Faktencheck: Öffentliche Statements und mehr
Faktencheck Windmessung
Behauptung
Wird sie darüber informieren, dass laut der Wetterstation in Grub zum Beispiel im Jahr 2019 an 278 Tagen die Windgeschwindigkeit unter 2,5 Metern pro Sekunde lag und dann die Stromerzeugung Null gewesen wäre?
Fakt ist...
Eine bodennahe Windmessstation liefert keine Daten über die Windgeschwindigkeit in den Höhen, die für eine Windenergieanlage relevant sind. Obwohl sie wissen, dass sich bodennahe Windstärken nicht mit denen vergleichen lassen, die auf der Höhe einer Windenergieanlage wehen, versuchen Windradgegner*innen durch die Nutzung von bodennahen Messdaten den Eindruck zu erwecken, dass generell zu wenig Wind weht.
Hier wurden in dieser verfälschenden Weise die Messdaten der Wetterstation in Grub (Poing) genutzt. Die Wetterstation in Grub ist Teil des agrarmeteorologischen Messnetzes der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Die rund 130 festinstallierten Wetterstationen sind nach den Anforderungen der jeweiligen Forschungsprojekte normiert, denen sie zugeordnet sind.
Weil in der Landwirtschaft besonders die bodennahen Winde relevant sind, messen die meisten Stationen des LfL-Netzwerks den Wind in einer Höhe von 2,5 Metern, wie die LfL auf ihrer Internetseite angibt. Auf Nachfrage hat die Landesanstalt mitgeteilt, dass die Messstation im Poinger Ortsteil Grub einem Projekt des Instituts für Landtechnik und Tierhaltung zugeordnet ist und den Wind in einer Höhe von 12 Metern misst.
Bei Windenergieanlgen ist jedoch die Windhöffigkeit (das durchschnittliche Windaufkommen) in der Nabenhöhe des Windrades entscheidend, da sich hier der Mittelpunkt des Rotorblattes befindet. Bei den geplanten Windrädern im Ebersberger Forst würde das in einer Höhe von 160 Metern sein.
Die Werte einer bodennahen Windmessung geben keine Auskunft darüber, wie stark der Wind in der Nabenhöhe eines Windrades weht. Es ist daher falsch und irreführend aus den Daten einer bodennahen Station abzuleiten, dass eine Stromerzeugung durch ein Windrad nicht möglich sei.
Quellen: https://www.wetter-by.de/Agrarmeteorologie-BY/Informationen/Aufbau-der-Wetterstation; https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/2014/Bayerischer-Windatlas-Maerz-2014.pdf
Faktencheck offener Brief Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst e.V.
Behauptung
Ein derzeit laufendes Verfahrens am EuGH prüft die Pflicht zur Strategischen Umweltprüfung (SUP), auch wenn ein Landschaftsschutzgebiet nur teilweise aufgehoben werden soll. Das geplante Ratsbegehren kann daher nicht durchgeführt werden.
Fakt ist ...
Durch die Vorlage beim EuGH soll geklärt werden, ob das Unionsrecht vor Erlass einer naturschutzrechtlich veranlassten Schutzgebietsverordnung auf Grundlage der Richtlinie 2001/42/EG (SUP-Richtlinie) die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUR) bzw. eine sog. Vorprüfung verlangt.
Die Strategische Umweltprüfung ist ein Verfahrensschritt, der - gegebenenfalls - im Rahmen des formellen Verfahrens zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung abzuarbeiten wäre. Das mit entsprechenden Kosten verbundene Änderungsverfahren soll nach dem Beschluss des Kreistags vom 27.01.2020 („Vor dem Votum der Landkreisbürger werden keine weiteren kostenintensiven Gutachten / Stellungnahmen über einen Betrag von 20.000 Euro hinaus beauftragt.") erst eingeleitet werden, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger im Bürgerentscheid grundsätzlich mehrheitlich für die Ermöglichung von Windkraftanlagen im Ebersberger Forst aussprechen.
Es gibt also keinen sachlich oder zeitlich begründeten Widerspruch zum beschlossenen Ratsbegehren am 16. Mai und der in Rede stehenden Rechtsmaterie. Der beschlossene Ansatz ist, zunächst die Bürger*innen zu fragen, ob überhaupt ein solch zeit- und kostenintensiver Prozess einer Veränderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung angestoßen werden soll. Sollte das Ratsbegehren mehrheitlich abgelehnt werden, haben sich die weiteren Planungen im Forst erledigt, damit auch die entsprechenden Prüfungsverfahren. Wird dem Ratsbegehren zugestimmt, dann beginnt erst der Planungsprozess unter Berücksichtigung aller relevanten und erforderlichen Prüfungen.
Den offenen Brief der Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst e.V. und die Antwort von Landrat Niedergesäß können Sie hier herunterladen:
Faktencheck Energieeinsparung
Die
Behauptung
Mir fällt in dieser Diskussion auf, dass kaum Ansätze zum
Energiesparen berücksichtigt werden. Was nicht verschwendet wird, braucht ja
gar nicht erst mühselig produziert werden.
Fakt ist
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn zugleich
auch möglichst viel Energie eingespart wird. Besonders im Wärmebereich sind
durch die Ertüchtigung der Wärmedämmung und dem Einbau moderner Heizungsanlagen
immer noch enorme Einsparpotenziale vorhanden. Die Energieagentur
Ebersberg-München hat zu diesem Bereich ein umfangreiches Kundenmagazin
erarbeitet, dass Sie hier als PDF herunterladen können.
Zugleich berät die Energieagentur Ebersberg-München alle Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen in den beiden Landkreisen Ebersberg und München in sämtlichen Fragen rund um die Einsparung von Energie und ihre effiziente Nutzung. Basis-Checks, die in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern angeboten werden, sind dabei für Bürger*innen sogar kostenlos. Sofern Sie eine Beratung der Energieagentur in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter Tel. 08092 / 330 90 30 oder via info@energieagentur-ebe-m.deeinen Termin vereinbaren.