Energieagentur Ebersberg - München
Am 13.01.2021 fasste der Garchinger Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren Nr. 177 „Sondergebiet Erneuerbare Energien – Windkraft & Photovoltaik".

Die Windkraftanlage soll im Norden des Gemeindegebietes zwischen der A9 und dem Hochschul- und Forschungszentrum realisiert werden.

Am 29.03.2021 hat der Vorhabensträger einen Antrag auf luftverkehrsrechtliche Genehmigung beim Landratsamt München eingereicht. Diese ist am 12.11.2021 vom Landratsamt München aufgrund einer negativen Stellungnahme des Luftfahrtamtes Südbayern, die wiederum auf einer Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung beruhte, ablehnend beschieden worden. Gegen den negativen Bescheid hat der Vorhabensträger am 13.12.2021 Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht erhoben.

Die geplante Windenergieanlage soll eine Nennleistung von mindestens 6,6 MW haben. Unter Berücksichtigung von Abschaltzeiten kann sie ca. 13.000 MWh (ca. 13.000.000 Millionen kWh) CO2-freien Strom produzieren. Hiermit könnten ca. 3.250 Vier-Personen-Haushalte bzw. 5.200 Zwei-Personen-Haushalte mit nachhaltigem Co2-freiem Strom versorgt werden.