*Abstände von 2000 Meter zu den geschlossenen Ortschaften und mind. 800 Meter zu Gebäuden im Außenbereich und Einzelgehöfte
Quelle für die Hintergrundkarte ist die bayerische Vermessungsverwaltung
Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn liegt ca. 17 km südöstlich
von München. Der kreisrunde Gürtel des Höhenkirchner Forstes umschließt
die Gemeinde fast vollständig. Der Höhenkirchner Forst wird durchzogen
von der Landkreisgrenze von München und Ebersberg. Die Gemeinde
Oberpframmern und Egmating grenzen östlich des Forstes an.
Eine Hochspannungsleitung verläuft durch das Gebiet in
nord-südlicher Richtung. Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn verfügt
über per Flächennutzungsplanung ausgewiesene
Wind-Konzentrationsflächen, die insbesondere an die Gemeindegrenzen zu
Egmating und Oberpframmern (beide Landkreis Ebersberg) heranreichen. Die
Bebauung der Höhenkirchner Konzentrationsflächen mit Windenergieanlagen
bewirkt aufgrund erforderlicher Anlagenabstände („Windklau")
gleichzeitig den Verzicht auf Anlagen auf eigenen Gemeindeflächen in
Egmating und Oberpframmern. Darüber hinaus sind die flächenmäßigen
Möglichkeiten in Egmating und Oberpframmern wegen der bayerischen 10
H-Regelung deutlich eingeschränkt bzw. wird der Verwaltungsaufwand zur
Durchführung einer kommunalen Bauleitplanung gemäß Art. 82 BayBO als
vergleichsweise hoch eingeschätzt.
Auf drei Standorten in den Konzentrationsflächen und außerhalb des
10H-Bereichs könnte nach den ersten Einschätzungen jeweils eine
Windenergieanlage errichtet werden. Durch die bereits vorhandene gute
Erschließung des Gebiets mit Forstwegen könnten die Baumaßnahmen
besonders umweltverträglich durchgeführt werden. Zudem gibt es bereits
jetzt viele Freiflächen, an denen nach Windbruch und Borkenkäfer-Befall
schon viele Bäume gefällt wurden und somit für potentielle Bauflächen
relativ wenig Rodung vorgenommen werden müsste.
Die erforderlichen Eingriffe lassen sich daher auf ein Minimum
reduzieren, sodass der Flächenbedarf je Windenergieanlage
voraussichtlich bei nur 2.500 m² liegen wird (der durchschnittliche
Flächenbedarf einer Windenergieanlage liegt mit rund 3.750 m² bei etwa
der Hälfte eines Fußballfeldes).
Noch dazu steht in jedem Falle fest: Durch die Errichtung von
Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst wird sich die Waldfläche nicht
verringern. Der Höhenkirchner Forst ist als Bannwald ausgewiesen. Das
bedeutet, dass jede aus der Waldnutzung fallende Fläche in unmittelbarer
räumlicher Nähe zum Forst durch Wiederaufforstung nicht bewaldeter
Flächen ausgeglichen werden muss. Klar ist, dass die Aufforstung
höchsten Anforderungen an die Qualität der Kompensation z.B.
hinsichtlich der Baumartenzusammensetzung oder der Anpassungsfähigkeit
an den Klimawandel genügen wird. Der Forst hat dadurch die Chance sich
nachhaltig gesund zu entwickeln.