*Abstände von 2000 Meter zu den geschlossenen Ortschaften und mind. 800 Meter zu Gebäuden im Außenbereich und Einzelgehöfte
Quelle für die Hintergrundkarte ist die bayerische Vermessungsverwaltung
Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn liegt ca. 17 km südöstlich von München. Der kreisrunde Gürtel des Höhenkirchner Forstes umschließt die Gemeinde fast vollständig. Der Höhenkirchner Forst wird durchzogen von der Landkreisgrenze von München und Ebersberg. Die Gemeinde Oberpframmern und Egmating grenzen östlich des Forstes an.
 
Eine Hochspannungsleitung verläuft durch das Gebiet in nord-südlicher Richtung. Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn verfügt über per Flächennutzungsplanung ausgewiesene Wind-Konzentrationsflächen, die insbesondere an die Gemeindegrenzen zu Egmating und Oberpframmern (beide Landkreis Ebersberg) heranreichen. Die Bebauung der Höhenkirchner Konzentrationsflächen mit Windenergieanlagen bewirkt aufgrund erforderlicher Anlagenabstände („Windklau") gleichzeitig den Verzicht auf Anlagen auf eigenen Gemeindeflächen in Egmating und Oberpframmern. Darüber hinaus sind die flächenmäßigen Möglichkeiten in Egmating und Oberpframmern wegen der bayerischen 10 H-Regelung deutlich eingeschränkt bzw. wird der Verwaltungsaufwand zur Durchführung einer kommunalen Bauleitplanung gemäß Art. 82 BayBO als vergleichsweise hoch eingeschätzt.

Auf drei Standorten in den Konzentrationsflächen und außerhalb des 10H-Bereichs könnte nach den ersten Einschätzungen jeweils eine Windenergieanlage errichtet werden. Durch die bereits vorhandene gute Erschließung des Gebiets mit Forstwegen könnten die Baumaßnahmen besonders umweltverträglich durchgeführt werden. Zudem gibt es bereits jetzt viele Freiflächen, an denen nach Windbruch und Borkenkäfer-Befall schon viele Bäume gefällt wurden und somit für potentielle Bauflächen relativ wenig Rodung vorgenommen werden müsste.
 
Die erforderlichen Eingriffe lassen sich daher auf ein Minimum reduzieren, sodass der Flächenbedarf je Windenergieanlage voraussichtlich bei nur 2.500 m² liegen wird (der durchschnittliche Flächenbedarf einer Windenergieanlage liegt mit rund 3.750 m² bei etwa der Hälfte eines Fußballfeldes).  

Noch dazu steht in jedem Falle fest: Durch die Errichtung von Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst wird sich die Waldfläche nicht verringern. Der Höhenkirchner Forst ist als Bannwald ausgewiesen. Das bedeutet, dass jede aus der Waldnutzung fallende Fläche in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Forst durch Wiederaufforstung nicht bewaldeter Flächen ausgeglichen werden muss. Klar ist, dass die Aufforstung höchsten Anforderungen an die Qualität der Kompensation z.B. hinsichtlich der Baumartenzusammensetzung oder der Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel genügen wird. Der Forst hat dadurch die Chance sich nachhaltig gesund zu entwickeln.